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  © 2010 Koch-International
 

KOCH-International als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter"
(AEO-F – Authorized Economic Operator - Full) zertifiziert

Ein "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" besitzt einen besonderen Status: Er wird von den Zollverwaltungen als besonders sicher, zuverlässig und vertrauenswürdig anerkannt. Dafür kann er besondere Vergünstigungen in der Zollabfertigung in Anspruch nehmen – was im grenzüberschreitenden Handel zu deutlichen Zeit- und Kostenvorteilen führen kann.

Als erstes Unternehmen im Bereich des Zuständigkeitsbereiches des Hauptzollamtes Osnabrück, hat KOCH-International zum 09. September 2008 den Status eines "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (AEO-F – Authorized Economic Operator) für die gesamte Europäische Union erhalten.

Dieses begehrte Zertifikat, das innerhalb der Wirtschaft als Gütesiegel angesehen wird, berechtigt zu Vergünstigungen bei Sicherheitsrelevanten Zoll-Kontrollen und einer Reihe von Vereinfachungen bei den Zollabwicklungen im Rahmen der Ausführung von Im- und Exporten. Deutschlandweit gibt es derzeit nur ca. 25 Transport- und Logistikdienstleister, die Inhaber dieses seit dem 01. Januar 2008 erhältlichen Zertifikates sind.

Die Hintergründe für die Einführung des Status eines "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" liegen darin, dass die zunehmende Globalisierung mit wachsenden internationalen Warenströmen aufgrund der veränderten weltweiten Sicherheitslage strengere Sicherheitsauflagen erfordern. Die Welt-Zoll-Organisation hat hierfür weltweite Rahmenbedingungen für ein effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen geschaffen, für eine Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Ein wichtiges Element dieser Sicherheitsinitiative ist dabei der Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten", der auch über die Grenzen der EU hinaus anerkannt werden soll. Dazu verhandelt die EU-Kommission derzeit mit Drittländern wie USA, China und Schweiz.

Für die Bewilligung zum "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" sind umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, sowie der Umsetzung bestimmter Sicherheitsstandards zu erfüllen. Speziell auch vor dem Hintergrund der Anti-Terror-Verordnung der EU (Compliance) bietet die AEO-F - Zertifizierung eine erhöhte Sicherheit der Waren in der Lieferkette.

Durch das Betreiben einer eigenen Zoll-Abteilung mit langjähriger Erfahrung und Verwendung der neuesten Techniken für die elektronische Zollabwicklung, konnten die Anforderungen in Bezug auf eine nachgewiesene Kompetenz und Zuverlässigkeit auf dem Zollsektor und die Erfüllung der Sicheheitskriterien umfassend erfüllt werden.

Dieses Gütesiegel weist KOCH-International gegenüber Zollbehörden und Kunden als „sicheren Handelspartner" aus. Dem Osnabrücker Unternehmen wurde der höchste Status des AEO-Zertifikates erteilt und dieses berechtigt das Unternehmen zu Vereinfachungen bei der ansonsten recht komplexen Anmeldung von Waren bei den Zollbehörden.

Außerdem wird bei Inhabern eines AEO-Zertifikates seltener eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Notwendige Kontrollen werden von den Zollbehörden vorrangig durchgeführt. Dieses führt zu weniger Verspätungen im Versand der Güter.

„Für unsere Kunden bedeutet das: Zeit- und Kostenvorteile durch eine noch schnellere und reibungslosere Zollabfertigung", so das Unternehmen.

Weitere Informationen zum Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - (AEO)" finden Sie auf den Seiten des Deutschen Zolls

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